
Leitworte zu den Schuljahren
Gedichte zu den Schuljahren






Bibliothek
Die beiden Schulstandorte bieten je eine Schulbibliothek an (Feuerwehrmagazin und Schulhaus Sappeten 1); diese Bibliotheksräume werden von Klassenlehrpersonen zur Leseförderung genutzt. Im Feuerwehrmagazin befindet sich die Unterstufenbibliothek (KiGa - 2. Klasse) und im Sappeten 1 Schulhaus die Mittelstufenbibliothek (3. - 6. Klasse). Die Kinder werden von den Klassenlehrpersonen über die Öffnungszeiten informiert.
Umfassende Blockzeiten
Die Schule Bubendorf führte im Schuljahr 2006/2007 umfassende Blockzeiten für die Kindergärten und die Primarschulklassen ein. Nun sind die Blockzeiten ab dem Schuljahr 2015/2016 kantonal verordnet. Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler (Kindergarten bis sechste Klasse) um 08.00 Uhr und endet in Bubendorf um 12.00 Uhr. Die Schulglocke ertönt am Morgen um 07.55 Uhr und gibt den Schülerinnen und Schülern fünf Minuten Zeit, um sich in ihre Klassenzimmer zu begeben. Der Nachmittagunterricht beginnt um 13.45 Uhr. Auch hier läutet die Schulglocke fünf Minuten vor Lektionsbeginn, also um 13.40 Uhr.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder, welche erst seit kurzer Zeit in der Schweiz sind oder noch nicht gut genug Deutsch sprechen, werden von speziell ausgebildeten Lehrkräften mehrere Stunden pro Woche in Deutsch unterrichtet. Diese Kurse für Kinder, die Deutsch als Zweitsprache erlernen, werden bereits im Kindergarten angeboten und in der Primarschule weitergeführt.
Die Ferien der Schule Bubendorf richten sich nach den kantonalen Vorgaben. Sie finden unten auch den Link zu den vom Kanton veröffentlichten Daten. Hier sind auch bereits die Ferien für das Schuljahr 2019/2020 angegeben.
Ferien und Freitage des Schuljahres 2018/2019 und kantonale Vorgaben mit den Feriendaten zukünftiger Jahre:
Rund um die Gesundheit
Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie auf die Webseite des Kantons Baselland, auf welcher Sie verschiedenste Informationen zum Thema Gesundheit vorfinden.
Link zur Kantonswebseite BL zum Thema "Schulgesundheit"
Umfangreiche Informationen auf der Webseite des Bundes zum Thema "Gesundheit":
Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie auf die Webseite des Bundes (der schweizerischen Eidgenossenschaft), auf welcher das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verschiedenste Informationen zum Thema Gesundheit zur Verfügung stellt:
Link zu Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Hausaufgabenhilfe
Zwei Mal pro Woche können Kinder ihre Hausaufgaben unter fachkundiger Anleitung im Schulhaus Sappeten 1 erledigen. Wenn die Kinder die Hausaufgaben beendet haben, werden sie nach Hause geschickt. Kinder können das Angebot kostenlos kennen lernen; wer regelmässig kommt, muss von den Eltern angemeldet werden. Der Besuch der Hausaufgabenhilfe kostet CHF 5.- pro Mal (auf Nachfrage werden die Kosten von der Schule übernommen).
Leiterin: Ildiko Wahl (061 931 31 86)
Zeit: Dienstag und Donnerstag, jeweils zwischen 15.30 und 17.30 Uhr
Ort: Sappeten 1 Schulhaus im Erdgeschoss (Zimmer iE 010)
Kosten: 5.00 Fr. pro Nachmittag
Anmeldung:
Hauswartung
Olivier Bühler, Tel. 061 931 10 32
Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Die Sprach- und die Hirnforschung sind sich einig, dass Kinder gefördert werden sollen, ihre Erst- oder Muttersprache so zu erlernen, dass sie sich sicher fühlen und diese gut beherrschen. Das nützt ihnen in allen schulischen Bereichen sowie in ihrem Selbstwertgefühl. Die Kurse helfen mit, die Herkunfts-Sprache und die eigene Kultur besser zu verstehen und zu bewahren. Lehrkräfte aus den jeweiligen Herkunftsländern erteilen diesen Unterricht, der meistens in der Freizeit stattfindet.
Nähere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen der Integrativen Sonderschulung finden Sie auf der Webseite des Kantons Baselland.
Der heilpädagogische Dienst im Kindergarten
Der Vorschulheilpädagogische Dienst der Schule Bubendorf ist die Fachstelle für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Entwicklungsauffälligkeiten im Vorschulalter.
Zu Beginn eines neuen Schuljahres besucht die Vorschulheilpädagogin alle Kindergärten. Im Gespräch mit der Kindergärtnerin werden Auffälligkeiten besprochen und – falls notwendig – unterstützende Massnahmen in Betracht gezogen (in Absprache und im Einverständnis mit den Eltern und/oder Erziehungsberechtigten). Die Leistungen des Vorschulheilpädagogischen Dienstes sind für Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte freiwillig und kostenlos. Die Fachstelle wird etwa bei Einschulungsfragen und Schulübertrittsabklärungen hinzugezogen.
Eine Förderung durch die Vorschulheilpädagogin kann angezeigt sein, wenn Kinder in den Bereichen Entwicklung, Wahrnehmung, Verständigung oder Bewegung sowie in der Gruppe auffällig sind.
Kontakt: Vorschulheilpädagogischer Dienst Bubendorf, Langgarbenstrasse 12, 4416 Bubendorf (Postadresse), Lindenstrasse 1 (Standort)
Frau Alexandra Rossbach Martin (061 931 15 56 oder via Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Klassenlehrer- oder Klassenlehrerinnenwechsel
HARMOS-Umsetzung an der Schule Bubendorf
Gemäss dem HarmoS-Konkordat, das die Baselbieter Bevölkerung im September 2010 an der Urnenabstimmung annahm, unterrichten wir im Schuljahr 2015/2016 an der Primarschule das erste Mal auch die sechste Klasse. In Bubendorf findet der Lehrpersonenwechsel alle zwei Jahre statt. Die untenstehende Übersicht bildet den entsprechenden LehrerInnen- und Schulhauswechsel ab.
Mit jedem Schulhauswechsel ist ein Klassenlehrpersonenwechsel (KLP-W) verbunden:
Ort = Akazien 1+2, Brühl oder Langgarben: Kindergarten - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die erste Klasse.
Ort = Dorfschulhaus: 1. und 2. Klasse - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die dritte Klasse.
Ort = Sappeten 2 Schulhaus: 3. und 4. Klasse - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die fünfte Klasse.
Ort = Sappeten 1 Schulhaus: 5. und 6. Klasse - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die Sekundarschule Liestal.
Dialog statt Konflikt
Dort, wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren oder Inhalte falsch verstanden werden. Um solche Missverständnisse möglichst schnell aus dem Weg zu räumen und aufzuklären, ist der direkte Dialog zwischen den Beteiligten notwendig – und meist erfolgreich. Für alle Fragen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Kind stehen, ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson. Zentral ist der Grundsatz, dass Konflikte immer zuerst von den direkt Beteiligten angesprochen und wenn möglich gelöst werden sollen: Kinder mit Kindern, Eltern mit Eltern, Eltern mit den beteiligten Lehrpersonen, Lehrpersonen mit Lehrpersonen.
Bei ungelösten Konflikten zwischen Eltern und Lehrpersonen können Vertrauens- oder Fachpersonen hinzugezogen werden; wenn dies nicht gewünscht wird oder Entscheidungen gefällt werden müssen, wird die Schulleitung einbezogen.
Für Entscheidungen von Lehrpersonen (etwa Zeugnisse, Kurzabsenzen) ist die Schulleitung Rekursinstanz; gegen Entscheidungen der Schulleitung (beispielsweise Klassenzuteilung, Urlaubsentscheidungen bis 14 Tage) können Sie beim Schulrat Rekurs einlegen.
Kantonale Regelung
Ihr Kind kann unter Voraussetzung von regelmässiger Behandlung gemäss Beschreibung (siehe unten) trotz Kopflausbefall jederzeit den Kindergarten oder die Schule besuchen.
Die folgenden Angaben stammen aus der Internetseite "www.lausinfo.ch", wo Sie weitere Informationen vorfinden können und ein Merkblatt in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch.
Der Kanton Basel-Landschaft hat auf der Webseite 10 Tipps für die Behandlung von Kopfläusen in verschiedenen Sprachen hinterlegt.
Hier finden Sie ebenfalls eine offizielle Produkteempfehlung (Shampo).
Vorhandene Sprachen:
deutsch || albanisch || englisch || französisch || italienisch || kroatisch || portugiesisch || spanisch || tamilisch || türkisch
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Jedermann kann Kopfläuse bekommen. Die Übertragung erfolgt praktisch ausschliesslich durch den direkten Kopf zu Kopf Kontakt.
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Nur durch ein wiederholtes und genaues Untersuchen des ganzen Haares, kann ein Befall ausgeschlossen werden (siehe Punkt 6).
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Untersucht werden sollen jene, die sich am Kopf kratzen oder in deren Umfeld (Klasse, Kindergarten, Turnverein, Familie etc.) Läuse vorkommen. Kopflausbefall muss nicht immer einen Juckreiz verursachen!
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Für eine Behandlung mit chemischen Produkten (Lausshampoos) lassen Sie sich zuvor in der Apotheke oder Drogerie beraten. Behandelt werden soll nur, wer wirklich Läuse hat! Schwangere oder stillende Frauen, Säuglinge und Kleinkinder, Personen, die an Krankheiten oder Verletzungen der Kopfhaut, an Allergien, Asthma, Epilepsie oder anderen vorbestehenden Krankheiten leiden, müssen vor einer Anwendung den Arzt konsultieren. Führen Sie keine vorbeugende Behandlung durch. Vermeiden Sie wiederholte Behandlungen (das heißt, mehr als in der Packungsbeilage angegeben sind).
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Lesen Sie die Packungsbeilage durch. Zum Ausspülen des Produkts den Kopf vornüber über den Badewannenrand oder das Lavabo halten; dadurch vermeiden Sie die unnötige Aufnahme des Lausshampoos durch andere Stellen des Körpers. Die Augen mit einem Lappen abdecken. Nur in gut belüfteten Räumen anwenden. Das Tragen von Gummihandschuhen ist empfehlenswert. Behandlungsversagen sind möglich- weitere Kontrollen sind in jedem Fall wichtig (siehe Punkt 6)!
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Kombinieren Sie die chemische Behandlung in jedem Fall mit der Benutzung eines Lauskamms: 2mal wöchentlich im Anschluss an die Haarwäsche. Dazu tragen Sie auf das noch nasse Haar eine normale Haarspülung (Pflegespülung) grosszügig auf. Das so eingeschmierte Haar mit einem groben Kamm gut vorkämmen. Mit dem Lauskamm nun das ganze Haar systematisch durchkämmen. Lauskamm in Küchenpapier ausstreichen und das Resultat im Papier untersuchen.
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Reinigung von Bettbezügen, Kleidern, Polstermöbel, Spielsachen etc: Kopfläuse können nur in menschlichem Kopfhaar überleben! Sie dürfen also mit gutem Gewissen jegliche Reinigung lassen, vorausgesetzt Sie führen einen Behandlungszyklus zu Ende! Möchten Sie zur Beruhigung trotzdem eine minimale Reinigung durchführen, dann gelten folgende Regeln: Bettbezüge, getragene Kleider bei 60 Grad waschen; verdächtige Gegenstände staubsaugen oder für 2 Tage nicht gebrauchen. Kämme und Bürsten für 1min in 60 Grad heisses Wasser legen.
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Ein Behandlungszyklus beinhaltet die Anwendung eines Lausmittels gemäss Packungsbeilage und das 2mal wöchentliche Kämmen mit Lauskamm wie beschrieben (Punkt 6) für etwa einen Monat oder aber bis mindestens 2 Wochen lang keine Läuse mehr im Lauskamm hängen bleiben. Zum Behandlungszyklus gehört auch die wiederholte Kontrolle der restlichen Familienmitglieder.
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Benachrichtigen Sie Schule, Kindergarten, Kinderkrippen, Tagesheime, Nachbarn, etc.
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Es ist sinnvoll, lange Haare zusammen zu binden. Dies vermindert Ansteckung und Übertragung.
Das Kämmen des nassen und mit normaler Haarspülung eingeschmierten Haares mit einem guten Lauskamm gehört in jedem Fall zur Behandlung! Gleichzeitig sind regelmässige Kontrollen auf diese Art die beste Vorbeugung!
Lehrplan Volksschule Basel-Land
Lernoase
Seit Schuljahr 2020/2021 führen wir an der Schule Bubendorf eine kleine altersdurchmischte Lerngruppe, welche wir Lernoase nennen. In der Lernoase unterrichten wir bis zu maximal dreizehn Schülerinnen und Schüler von der 1. - 6. Klasse, welche besondere Lernbedürfnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft aufweisen. Die anderen Fächer werden von den Lernoasenkindern in der Regel in der Stammklasse besucht. Durch den kleineren Lernrahmen in der Lernoase ist es den dort unterrichtenden Lehrpersonen besser möglich, auf besondere Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Für die Schülerinnen und Schüler der Lernoase gelten dieselben Lernziele, wie für die anderen Kinder der Schule. Wenn ein Lehrerteam für ein Kind ihrer Klasse die Lernoase als besser geeigneter Lernort in den Fächern Deutsch, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft als die Stammklasse betrachtet, kommuniziert das Lehrerteam dies der Schulleitung. Wenn die Schulleitung nach Absprache mit dem Klassen- und Lernoasenteam die Situation gleichermassen beurteilt, werden die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch mit dem Lehrerteam und eventuell der Schulleitung eingeladen, um die Einzelheiten zu klären. Der Besuch der Lernoase wird im Zeugnis erwähnt. Die Lernoase ist im Sap 1 Schulhaus untergebracht.
Lerntipps und Lernhilfen
Frau Viviane Rudolf von Rohr (ehemals Dyck), Lehrerin und Lerntherapeutin hat für uns viele Lerntipps und Lernhilfen, sowie Begleitratschläge zusammengefasst. Sie finden im Folgenden zu verschiedenen Aspekten des Lernens und der Lernbegleitung kurzgefasste Merkblätter, welche sehr wertvolle, weiterführende Links zu anschaulichen Erklärvideos von "Mit Kindern lernen" enthält. Diese Lernvideos sind auch für Kinder verständlich und wertvoll. E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Allgemeine Hilfen
Wie kann ich mein Kind motivieren?
Rechtzeitig Pausen einlegen
Angst mit Mut begegnen
Mit Fehlern und Misserfolgen konstruktiv umgehen
Mein Kind ist unselbstständig, was tun?
Konzentration und Aufmerksamkeit fördern
Hausaufgabenkonflikte reduzieren
Hausaufgabentipps
Hausaufgaben begleiten - Merkblatt
Hausaufgaben planen
Lerntipps für die Kids
Trödeln
Gedächtnis und Merkstrategien
ICT an unserer Schule / verwendete Software
Wir arbeiten mit einem Linux-System (PUAVO) an unserer Schule. Dies bedeutet, dass wir weitgehend Gratissoftware verwenden. So arbeiten wir statt mit dem Microsoft Office (Word, Powerpoint, Excel) mit Libre Office. Mit Libre Office haben wir dieselben Möglichkeiten wie mit dem kostenpflichtigen Microsoft Office. Die Grundprinzipien der Software sind gleich. Wer mit Libre Office die Grundprinzipien der Text-, Präsentations- und Tabellenkalkulationssoftware kennenlernt, kann nach einer Einarbeitungszeit diese auch in anderen Programmen anwenden. Die Benutzeroberfläche ist verschieden und somit unterscheiden sich die beiden Programme minim in der Handhabung. Es gibt immer wieder Schülerinnen und Schüler (vor allem in den fünften und sechsten Klassen), welche zu Hause Arbeiten am PC fertigstellen möchten. Damit die Kompatibilität gewährleistet ist, können Sie unten die Libre Office Anwendung gratis herunterladen, welche wir auch in der Schule benutzen. Es ermöglicht den Schülerinnen und Schülern mit demselben Programm zu arbeiten, welches sie in der Schule gewohnt sind.
Vorteile, wenn Sie Libre Office zu Hause installieren:
1. Dasselbe Programm wie in der Schule (Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler)
2. Keine grafischen Verschiebungen oder sonstige technische Unannehmlichkeiten, wenn Schüler die fertiggestellten Produkte in der Schule wieder öffnen.
Libre Office Download:
Downloadlink für alle Betriebsysteme (bitte entsprechendes Betriebsystem auswählen). Nehmen Sie die konservative Version (beachten Sie diesen Text auf der Webseite: "Um LibreOffice im Firmenumfeld einzusetzen, oder als konservativer Benutzer wählen Sie bitte diese Version.")
Die Bedeutung des Logos
stabil
Die Trägerschaft der Schule Bubendorf ist die Gemeinde; sie sorgt für den stabilen Rahmen, in dem sich unsere Schule entfalten darf, symbolisiert durch den quadratischen (Hinter-) Grund des Logos und ergänzt durch den Schriftzug der Gemeinde.
gemeinsam
Seit der Einführung des neuen Bildungsgesetzes bilden der Kindergarten und die Primarschule eine Einheit, was neu durch den Schriftzug < Schule Bubendorf > zum Ausdruck gebracht wird.
dynamisch
Die Schulzeit ist eine dynamische und anforderungsreiche Phase – für alle Schulbeteiligten: Für die Kinder, aber auch die Eltern sowie die Lehrpersonen. Schule stellt für alle beteiligten Personen eine Übergangszeit dar.
fordernd und fördernd
Die Schule erfordert von allen Engagement. Sie bietet Höhepunkte und ermöglicht Erkenntnisse sowie Wissen. Lernen ist das Resultat von Anforderungen und gezielter Förderung. Die Lernfortschritte ergeben sich nicht gleich-, sondern wellenförmig, einmal mehr, einmal weniger.
lebendig und vielseitig
Diese unterschiedliche Dynamiken bei Kindern, Eltern und Lehrpersonen werden durch die drei unterschiedlich gefärbten Wellen zum Ausdruck gebracht – und verdeutlichen die Lebendigkeit und Vielseitigkeit der <Schule Bubendorf> auf einem stabilen Fundament.

Der Logopädische Dienst Bubendorf stellt die professionelle Behandlung von Sprach- und Kommunikationsstörungen sicher. Eine logopädische Abklärung schafft Klarheit, ob eine Beratung oder Therapie nötig ist.
Logopädische Massnahmen umfassen fachgemässe Prävention, Abklärung, Beratung und Therapie. Eine logopädische Abklärung ist angezeigt, wenn Sie durch die Sprachentwicklung Ihres Kindes verunsichert sind. Beispielsweise, wenn Ihr Kind spät mit Reden begonnen hat, ausserhalb der Familie kaum verstanden wird, undeutlich oder fehlerhaft spricht, falsche oder unvollständige Sätze bildet, scheinbar nicht hören will, den Inhalt von Geschichten nicht versteht, stottert, Probleme mit dem Lesen und Schreiben hat, über längere Zeit heiser ist oder näselt.
Je früher eine logopädische Intervention erfolgt, desto grösser sind die Erfolgschancen.
- Anmeldung: Sprachauffällige Kinder ab ca. 2 Jahren und Jugendliche können durch die Eltern oder nach Absprache mit den Eltern von Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten oder anderen Fachpersonen angemeldet werden.
- Abklärung: Wir stellen fest, um welche Art von Sprachauffälligkeit es sich handelt und besprechen mit den Eltern und Erziehungsberechtigten das weitere Vorgehen.
- Beratung/Therapie: Logopädie kann als Einzel- oder Gruppentherapie oder als Förderung im Klassenverband stattfinden. Die logopädische Therapie findet in der Regel einmal pro Woche statt. Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In manchen Fällen genügt eine Beratung.
Kostenträger für die Abklärung und Behandlung sind Gemeinde und Kanton.
Bei Fragen freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.
Claudia Grieder und Kerstin Bär
Mittagstisch
Die Gemeinde Bubendorf bietet Kindern im Kindergarten und in der Primarschule an vier Wochentagen von 12.00 – 13.35 Uhr einen Mittagstisch an, wo die Kinder essen und spielen können: Am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Der Mittagstisch wird von Frau Bianca Lang (Leiterin) und Frau Claudia Blank geführt; er ist in der Schulküche (MZW-Halle beim Dorfschulhaus) einquartiert. Die Anmeldeformulare können bei der Gemeinde Bubendorf (061 935 90 90) oder beim Sekretariat der Schule Bubendorf bestellt werden. Die Anmeldung ist hier auch zum Download bereit. Ein Mittagessen mit Betreuung kostet CHF 12.00.
An- und Abmeldung Mittagstisch
Musikalischer Grundkurs
Die Schule Bubendorf fördert ab dem Schuljahr 2008/09 alle Kinder in der 1. und in der 2. Klasse mit zwei Wochenlektionen in Musikalischem Grundkurs (in Halbklassen) musikalisch. Damit setzt die Schule Bubendorf die neueren Erkenntnisse der Hirnforschung um, die positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Hirntätigkeit durch musikalische Förderung von Kindern nachgewiesen hat.
Der Schulrat
Der Schulrat ist eine gewählte Behörde. Er ist für strategische Fragen der Schule Bubendorf zuständig.
- Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
- Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
- Er nimmt die unbefristeten Anstellungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung vor.
- Er ist Beschwerde- oder Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung.
- Er kann Schülerinnen und Schüler aus der Schule ausschliessen, die in schwerer Weise gegen Ordnung und Disziplin verstossen haben.
- Barbara Reale, Aktuarin
- Elisabeth Ruff Rudin, Schul- und Gemeinderätin
- Denise Hess, Vizepräsidentin
- David Schaffner, Präsident
- Claudia Erne
Soziale Kompetenzen (Präventionsarbeit)
Wir arbeiten an der Schule Bubendorf mit dem Schweizerischen Institut für Gewaltprävention zusammen. Die Lehrpersonen sind mit Hilfe von Weiterbildungen durch Kurse und Literatur in der Stärkung der sozialen Kompetenzen geschult. Herr Roger Frick vom Institut für Gewaltprävention arbeitet präventiv in unseren Klassen und mit den Lehrpersonen.
Urlaube und Joker-Tage
Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Grundsätzlich müssen alle Urlaube bewilligt werden; Das Antragsformular finden Sie auf unserer Webseite unter „Urlaub / Jokertag“ in „von A-Z“ oder Sie erhalten es auf Anfrage von der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder auf dem Schulsekretariat. Bei allen Urlaubsgesuchen gilt: Melden Sie sich möglichst frühzeitig, vor allem, wenn mehrere Instanzen (Schulleitung und Schulrat) einbezogen werden müssen. Die Schule Bubendorf gewährt Urlaube und Frei-Tage nach folgenden Grundsätzen:
Kindergarten sowie Primarschule
1 Tag bis 2 Wochen / Einreichfrist: 3 Wochen im Voraus: Abwesenheit bis 2 Wochen bewilligt die Schulleitung; die Klassenlehrperson nimmt Stellung zum Gesuch.
Mehr als 2 Wochen / Einreichfrist: 4 Wochen im Voraus. Abwesenheiten von mehr als zwei Wochen werden vom Schulrat bewilligt; die Klassenlehrperson und die Schulleitung nehmen Stellung zum Gesuch.
Ferien- und Feiertagsverlängerungen / Einreichfrist: 4 Wochen im Voraus. Eine verlängerte Abwesenheit vor oder nach Ferien sowie Feiertagen wird pro Schuljahr nur einmal bewilligt.
Download Urlaubsgesuchsformular:
Die Schulleitung kann Ausnahmen bewilligen.
Joker-Tage
Anfangs Schuljahr erhält Ihr Kind von der Klassenlehrperson eine Joker-Tag-Karte (inklusive Kindergarten). Diese Joker-Karte können Sie einmal pro Schuljahr „spielen“, wenn Sie für Ihr Kind einen zusätzlichen freien Tag wünschen. Sie brauchen keine Gründe für diese Kurzabwesenheit anzugeben; Sie müssen die persönliche Joker-Karte in der Regel eine Woche vor dem gewünschten freien Tag unterschrieben der Klassenlehrperson abgeben.
Der Joker-Tag... (versuchsweise neue Regelung)
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kann mit einem Urlaubsgesuch auch als Feiertags- oder Ferienverlängerung eingesetzt werden. Das Urlaubsgesuch wird von der Schulleitung bewilligt.
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kann von der Schulleitung an einen bewilligten Urlaub gerechnet werden.
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darf nicht in der Woche vor den Sommerferien eingesetzt werden
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kann im Normalfall nur als ganzer Tag bezogen werden, da keine Stunden respektive Halbtage abgerechnet werden.
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kann nicht während gemeinnütziger Aktionen eingezogen werden (etwa bei Projektwochen, Schullager, Papiersammlung).
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erfordert die Unterschrift der Eltern, beziehungsweise der Erziehungsberechtigten.
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Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.
Ausserdem
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Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung des Kindes und der Eltern.
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Es ist der Lehrkraft freigestellt, versäumte Proben oder Prüfungen nachschreiben zu lassen.
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Bei Missbrauch der Jokerkarte verliert der Schüler / die Schülerin das Recht auf diesen freien Tag.
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Nicht bezogene Tage verfallen Ende Schuljahr.
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Verlorene Karten können gegen eine Gebühr von Fr. 5.00 auf dem Rektorat neu bezogen werden.
Vortrag von Erziehungswissenschaftlerin Frau Corinne Joho
Am Mittwoch, 05. Februar 2020 fand in der Mehrzweckhalle in Bubendorf ein Vortrag mit dem Thema "Das lernende Gehirn: Erkenntnisse aus der Hirnforschung und deren Bedeutung für die Erziehung im Schulalter" statt.
Positive Ressonanz:
Der Vortrag stiess bei den Eltern, den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen und dem Schulrat auf ein überwiegend positives Feedback, wie die nachfolgenden Grafiken verdeutlichen:
Folien des Vortrages
Frau C. Joho hat uns freundlicherweise erlaubt, die Folien zum Vortrag Ihnen zur Verfügung zu stellen.




Krummackerstrasse 18
