Der Schulrat
Der Schulrat ist eine gewählte Behörde. Er ist für strategische Fragen der Schule Bubendorf zuständig.
- Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
- Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
- Er nimmt die unbefristeten Anstellungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung vor.
- Er ist Beschwerde- oder Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung.
- Er kann Schülerinnen und Schüler aus der Schule ausschliessen, die in schwerer Weise gegen Ordnung und Disziplin verstossen haben.
- Barbara Reale, Aktuarin
- Elisabeth Ruff Rudin, Schul- und Gemeinderätin
- Denise Hess, Vizepräsidentin
- David Schaffner, Präsident
- Claudia Erne
Nähere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen der Integrativen Sonderschulung finden Sie auf der Webseite des Kantons Baselland.
Der Logopädische Dienst Bubendorf stellt die professionelle Behandlung von Sprach- und Kommunikationsstörungen sicher. Eine logopädische Abklärung schafft Klarheit, ob eine Beratung oder Therapie nötig ist.
Logopädische Massnahmen umfassen fachgemässe Prävention, Abklärung, Beratung und Therapie. Eine logopädische Abklärung ist angezeigt, wenn Sie durch die Sprachentwicklung Ihres Kindes verunsichert sind. Beispielsweise, wenn Ihr Kind spät mit Reden begonnen hat, ausserhalb der Familie kaum verstanden wird, undeutlich oder fehlerhaft spricht, falsche oder unvollständige Sätze bildet, scheinbar nicht hören will, den Inhalt von Geschichten nicht versteht, stottert, Probleme mit dem Lesen und Schreiben hat, über längere Zeit heiser ist oder näselt.
Je früher eine logopädische Intervention erfolgt, desto grösser sind die Erfolgschancen.
- Anmeldung: Sprachauffällige Kinder ab ca. 2 Jahren und Jugendliche können durch die Eltern oder nach Absprache mit den Eltern von Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten oder anderen Fachpersonen angemeldet werden.
- Abklärung: Wir stellen fest, um welche Art von Sprachauffälligkeit es sich handelt und besprechen mit den Eltern und Erziehungsberechtigten das weitere Vorgehen.
- Beratung/Therapie: Logopädie kann als Einzel- oder Gruppentherapie oder als Förderung im Klassenverband stattfinden. Die logopädische Therapie findet in der Regel einmal pro Woche statt. Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In manchen Fällen genügt eine Beratung.
Kostenträger für die Abklärung und Behandlung sind Gemeinde und Kanton.
Bei Fragen freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.
Claudia Grieder und Kerstin Bär
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