Der Schulrat

Der Schulrat ist eine gewählte Behörde. Er ist für strategische Fragen der Schule Bubendorf zuständig.

  • Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
  • Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
  • Er nimmt die unbefristeten Anstellungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung vor.
  • Er ist Beschwerde- oder Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung.
  • Er kann Schülerinnen und Schüler aus der Schule ausschliessen, die in schwerer Weise gegen Ordnung und Disziplin verstossen haben.
  • Barbara Reale, Aktuarin schulrat01  
  • Elisabeth Ruff Rudin, Schul- und Gemeinderätin schulrat04
  • Denise Hess, Vizepräsidentin Hess Denise
  • David Schaffner, Präsident schulrat03
  • Claudia Erne  schulrat03 
  
Postadresse:
Schulrat Bubendorf
Krummackerstrasse 18
4416 Bubendorf

 

Integrative Sonderschulung (InSo)
 
Kinder mit unterschiedlichen Formen von leichten Behinderungen, die sich erheblich auf das Lernen auswirken, können mit zusätzlicher Unterstützung ebenfalls den Kindergarten oder die Schule besuchen.
Um Lernfortschritte zu verbessern, werden diese Kinder von einer zusätzlichen Lehrperson gefördert.

Nähere Informationen über die gesetzlichen Grundlagen der Integrativen Sonderschulung finden Sie auf der Webseite des Kantons Baselland. 

Integrative Schulungsform (ISF)
 
Wir haben an der Schule Bubendorf pro Klasse 2-3 Lektionen pro Woche zur Verfügung, in welchen Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen von einer ausgebildeten Lehrperson unterstützt werden. Dieses Angebot hiess bis anhin Förderunterricht oder ISF ohne individuelle Lernziele.
 
Neu wird es nur noch mit dem Begriff ISF ohne individuelle Lernziele (ISF ohne ILZ) bezeichnet.
 
Wenn ein Kind regelmässig während mindestens 2 Lektionen pro Woche dieses Angebot nutzen muss, um dem regulären Lernstoff in den Grundanforderungen folgen zu können, werden die Erziehungsberechtigten von der Lehrperson für spezielle Förderung darüber informiert. Es benötigt keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
 
Die Inanspruchnahme von vertiefter Betreuung durch die Schulische Heilpädagogin (Lehrperson der speziellen Förderung in der Klasse) bedarf einer Abklärung durch eine kantonalen Fachstelle (SPD oder KJP). Die Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten zur Abklärung wird vom Klassenteam vorgängig eingeholt.
 
Es können in allen Fächern individuelle Lernziele festgehalten werden. Das Klassenteam bespricht aufgrund der Abklärungsresultate der kantonalen Stelle mit den Erziehungsberechtigten, in welchen Fächern eine Lernzielreduktion sinnvoll ist. Die Lernkontrollen werden von der Heilpädagogin den individuellen Lernzielen des Kindes angepasst. Das Kind erhält im Rahmen seiner individuellen Lernziele eine Note, welche im Zeugnis mit einem * markiert wird.
Logopädischer Dienst
Unser Logopädischer Dienst befindet sich im Feuerwehrmagazin im 1. Stock in Bubendorf (Hintergasse 17). Sie erreichen uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefon unter 061 931 10 03.
Kerstin Bär (Logopädin)
Claudia Grieder (Logopädin - Leitung Dienst)
 
Anmeldeformular: Download pfeil unten
 
Sprache ist die zentrale Form menschlicher Verständigung. Den eigenen Platz in der Gesellschaft finden und selbstbewusst einnehmen geschieht im Dialog und in der Auseinandersetzung mit Menschen. Logopädie investiert in die Kommunikationsfähigkeit von Menschen jeden Alters und fördert dadurch deren soziale und berufliche Integration.

Der Logopädische Dienst Bubendorf stellt die professionelle Behandlung von Sprach- und Kommunikationsstörungen sicher. Eine logopädische Abklärung schafft Klarheit, ob eine Beratung oder Therapie nötig ist.

Logopädische Massnahmen umfassen fachgemässe Prävention, Abklärung, Beratung und Therapie. Eine logopädische Abklärung ist angezeigt, wenn Sie durch die Sprachentwicklung Ihres Kindes verunsichert sind.  Beispielsweise, wenn Ihr Kind spät mit Reden begonnen hat, ausserhalb der Familie kaum verstanden wird, undeutlich oder fehlerhaft spricht, falsche oder unvollständige Sätze bildet, scheinbar nicht hören will, den Inhalt von Geschichten nicht versteht, stottert, Probleme mit dem Lesen und Schreiben hat, über längere Zeit heiser ist oder näselt.

Je früher eine logopädische Intervention erfolgt, desto grösser sind die Erfolgschancen.

 

  • Anmeldung: Sprachauffällige Kinder ab ca. 2 Jahren und Jugendliche können durch die Eltern oder nach Absprache mit den Eltern von Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten oder anderen Fachpersonen angemeldet werden.
  • Abklärung: Wir stellen fest, um welche Art von Sprachauffälligkeit es sich handelt und besprechen mit den Eltern und Erziehungsberechtigten das weitere Vorgehen.
  • Beratung/Therapie: Logopädie kann als Einzel- oder Gruppentherapie oder als Förderung im Klassenverband stattfinden. Die logopädische Therapie findet in der Regel einmal pro Woche statt. Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In manchen Fällen genügt eine Beratung.

Kostenträger für die Abklärung und Behandlung sind Gemeinde und Kanton.

 

Bei Fragen freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.

Claudia Grieder und Kerstin Bär