Lehrplan Volksschule Basel-Land
Klassenlehrer- oder Klassenlehrerinnenwechsel
HARMOS-Umsetzung an der Schule Bubendorf
Gemäss dem HarmoS-Konkordat, das die Baselbieter Bevölkerung im September 2010 an der Urnenabstimmung annahm, unterrichten wir im Schuljahr 2015/2016 an der Primarschule das erste Mal auch die sechste Klasse. In Bubendorf findet der Lehrpersonenwechsel alle zwei Jahre statt. Die untenstehende Übersicht bildet den entsprechenden LehrerInnen- und Schulhauswechsel ab.
Mit jedem Schulhauswechsel ist ein Klassenlehrpersonenwechsel (KLP-W) verbunden:
Ort = Akazien 1+2, Brühl oder Langgarben: Kindergarten - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die erste Klasse.
Ort = Dorfschulhaus: 1. und 2. Klasse - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die dritte Klasse.
Ort = Sappeten 2 Schulhaus: 3. und 4. Klasse - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die fünfte Klasse.
Ort = Sappeten 1 Schulhaus: 5. und 6. Klasse - Klassenlehrpersonenwechsel nach 2 Jahren beim Wechsel in die Sekundarschule Liestal.
Urlaube und Joker-Tage
Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Grundsätzlich müssen alle Urlaube bewilligt werden; Das Antragsformular finden Sie auf unserer Webseite unter „Urlaub / Jokertag“ in „von A-Z“ oder Sie erhalten es auf Anfrage von der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder auf dem Schulsekretariat. Bei allen Urlaubsgesuchen gilt: Melden Sie sich möglichst frühzeitig, vor allem, wenn mehrere Instanzen (Schulleitung und Schulrat) einbezogen werden müssen. Die Schule Bubendorf gewährt Urlaube und Frei-Tage nach folgenden Grundsätzen:
Kindergarten sowie Primarschule
1 Tag bis 2 Wochen / Einreichfrist: 3 Wochen im Voraus: Abwesenheit bis 2 Wochen bewilligt die Schulleitung; die Klassenlehrperson nimmt Stellung zum Gesuch.
Mehr als 2 Wochen / Einreichfrist: 4 Wochen im Voraus. Abwesenheiten von mehr als zwei Wochen werden vom Schulrat bewilligt; die Klassenlehrperson und die Schulleitung nehmen Stellung zum Gesuch.
Ferien- und Feiertagsverlängerungen / Einreichfrist: 4 Wochen im Voraus. Eine verlängerte Abwesenheit vor oder nach Ferien sowie Feiertagen wird pro Schuljahr nur einmal bewilligt.
Download Urlaubsgesuchsformular:
Die Schulleitung kann Ausnahmen bewilligen.
Joker-Tage
Anfangs Schuljahr erhält Ihr Kind von der Klassenlehrperson eine Joker-Tag-Karte (inklusive Kindergarten). Diese Joker-Karte können Sie einmal pro Schuljahr „spielen“, wenn Sie für Ihr Kind einen zusätzlichen freien Tag wünschen. Sie brauchen keine Gründe für diese Kurzabwesenheit anzugeben; Sie müssen die persönliche Joker-Karte in der Regel eine Woche vor dem gewünschten freien Tag unterschrieben der Klassenlehrperson abgeben.
Der Joker-Tag... (versuchsweise neue Regelung)
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kann mit einem Urlaubsgesuch auch als Feiertags- oder Ferienverlängerung eingesetzt werden. Das Urlaubsgesuch wird von der Schulleitung bewilligt.
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kann von der Schulleitung an einen bewilligten Urlaub gerechnet werden.
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darf nicht in der Woche vor den Sommerferien eingesetzt werden
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kann im Normalfall nur als ganzer Tag bezogen werden, da keine Stunden respektive Halbtage abgerechnet werden.
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kann nicht während gemeinnütziger Aktionen eingezogen werden (etwa bei Projektwochen, Schullager, Papiersammlung).
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erfordert die Unterschrift der Eltern, beziehungsweise der Erziehungsberechtigten.
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Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.
Ausserdem
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Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung des Kindes und der Eltern.
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Es ist der Lehrkraft freigestellt, versäumte Proben oder Prüfungen nachschreiben zu lassen.
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Bei Missbrauch der Jokerkarte verliert der Schüler / die Schülerin das Recht auf diesen freien Tag.
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Nicht bezogene Tage verfallen Ende Schuljahr.
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Verlorene Karten können gegen eine Gebühr von Fr. 5.00 auf dem Rektorat neu bezogen werden.
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